Vergütungen

Die Vergütung des Rechtsanwalts ist seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richtet sich nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen.

 

Möglich sind auch Gebührenvereinbarungen.

 

Im Bereich der Vergütungsvereinbarung bieten wir Ihnen die Abrechnung nach Pauschal- oder Zeitvergütungen an.

 

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir  im Rahmen einer Erstberatung anhand des konkreten Falls die in Betracht kommende Vergütung.

 

Eine erste Beratung ist in der Höhe aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei einem Verbraucher auf 190,00 € zzgl. MwSt begrenzt.

 

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen sind die bei uns entstehenden Gebühren und Auslagen ein Teil des Schadenersatzes und müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.