Im Bereich des Erbrechts wird die Vermögensnachfolge im Todesfall geregelt.
Klassisch stellen sich die Fragen der Testamentsgestaltung sowie Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen nach einem Todesfall.
Besonders im Bereich des Erbrechts gilt es, die individuelle Situation von Einzelpersonen und Familien zu betrachten.
Durch die vielfältigen Lebensgestaltungen ergeben sich komplexe Fragen zur Vermögensnachfolge.
Es gilt nicht nur, Streitigkeiten zu vermeiden, sondern die Vermögensnachfolge, insbesondere auch aus steuerrechtlicher Sicht, gut zu gestalten. Wichtig ist es mir in diesem Zusammenhang, immer die komplexe Familiensituation im Blick zu behalten und eine tragfähige Gesamtlösung zu finden.