Rechtsanwältin Uta Struckmann aus Schwabmünchen

Rechtsanwältin

Uta Struckmann

Fachanwältin für Familienrecht

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Augsburg
  • 2. Juristisches Staatsexamen: 1995
  • Zulassung zur Anwaltschaft: 1996
  • Seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht.

Mitgliedschaften

  • AugsburgerAnwaltVerein e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DeutschenAnwaltVerein

Rechtsgebiete

Kosten

  • Die Vergütung des Rechtsanwalts ist seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG) geregelt und richtet sich nach den gesetzlichen Gebührentatbeständen.
  • In Einzelfällen können in Absprache mit Ihnen Gebühren­vereinbarungen getroffen werden.
  • Gemeinsam mit Ihnen ermittle ich im Rahmen einer Erstberatung anhand des konkreten Falls die in Betracht kommende Vergütung.
  • Eine erste Beratung ist in der Höhe aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bei einem Verbraucher auf 190,00 € zzgl. MwSt begrenzt.
  • Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen sind die bei uns entstehenden Gebühren und Auslagen ein Teil des Schadenersatzes und müssen von der gegnerischen Haftpflicht­versicherung getragen werden.

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    Weitere Infos

    Nützliche Links

    Süddeutsche Leitlinien: justiz.bayern.de
    Aktuelle Gesetzestexte: dejure.org
    Düsseldorfer Tabelle: olg-duesseldorf.nrw.de
    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs: bundesgerichtshof.de
    Insolvenz­bekannt­mach­ungen: insolvenzbekanntmachungen.de
    Aktuelle Infor­mationen zum Ver­kehrs­recht: verkehrsanwaelte.de

    Dolmetscher

    Russisch: Friedrich Jachontov

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